Bildungszeitgesetz (BzG BW)
Der DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. erhält mit dem Zertifizierungsdatum vom 22.09.2016 die Anerkennung als Bildungseinrichtung nach Bildungszeitgesetz § 10 Abs. 7 BzG BW.
Die Teilnehmer haben so die Möglichkeit, diese ausgewiesenen Kurse als Fortbildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) anrechnen zu lassen. Im BzG BW ist festgelegt, welche Fortbildungen in welchem Ausmaß anerkannt und somit gefördert werden können.
Die vom Kreisverband angebotenen Kurse, welche anerkannt werden, sind mit dem Vermerk "anerkannt nach BzG BW" gekennzeichnet.
Alle erforderlichen Informationen sowie Formulare per Download finden Sie HIER
Unsere Urkunde zur Anerkennung als Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz können Sie ausdrucken oder herunterladen.
Neben der Anerkennung nach BzG BW weist der DRK-Kreisverband weitere Zertifizierungen in folgenden Bereichen auf:
- ISO 9001, TÜV Süd Management
- Anerkannte Bildungseinrichtung der Berufsgenossenschaften, Kennziffer 3.0134
Urkunde Bildungszeitgesetz
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